EU-PROGRAMME

EU programm: IKT

Beschreibung:

Beschreibung:

Das Hauptziel dieser Schwerpunktaktivität (SA3) ist die Förderung der Entwicklung von innovativen, IKT-gestützten Inhalten, Diensten, pädagogischen Ansätzen und Verfahren für das lebenslange Lernen.

Die im Rahmen dieser Schwerpunktaktivität geförderten Maßnahmen sollen auf die mehr als ein Einzelprogrammbereich betreffenden Lehr- und Lernbedürfnisse ausgerichtet sein. Sollte der Vorschlag die Bedürfnisse eines spezifischen Bereichs, der von nur einem Einzelbereich abgedeckt wird, betreffen, wird er im Rahmen des relevanten Einzelbereichs abgewickelt.

Unterstützung durch die EU:
Im Rahmen der Schwerpunktaktivität der IKT können die folgenden Maßnahmen gefördert werden, wenn sie sich auf die mehr als einen Einzelprogrammbereich betreffenden Lehr- und Lernbedürfnisse beziehen:
Multilaterale Projekte, die die Förderung IKT-gestützten, in langfristige Unterrichtsverfahren eingebettetes Lernen sowie die Entwicklung und Verbreitung von innovativen Verfahren, Inhalten, Diensten und Rahmenbedingungen anstreben.

Netze, die auf die Weitergabe und den Austausch von Wissen, Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren abzielen.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Politik und Praxis im Bereich des lebenslangen Lernens, darunter Mechanismen für die Evaluierung, die Beobachtung, das Benchmarking und die Qualitätsverbesserung sowie die Analyse von Trends in der technologischen und pädagogischen Entwicklung.

Relevanz für Gemeinschaften mit weniger verbreiteten Sprachen:

Unter diesem hilfreichen Link http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/structure/org_en.html erfahren Sie, an welchem Bereich des Aktionsprogramms lebenslanges Lernen (IKT eingeschlossen) Ihre Organisation teilnehmen kann.
Die Bewerber/innen werden gebeten, die Prioritätenliste der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2007 aufmerksam zu lesen. http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/call/part1_en.pdf. Sie wird Ihnen bei der Ausformulierung Ihres Vorschlags hilfreich sein.
Benötigen Sie Informationen über verwaltungs- und finanzbezogene Themen, lesen Sie bitte den Teil II desselben Dokuments.
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/call/part2track_en.pdf. Hier finden Sie spezifische Informationen zu den Schwerpunktaktivitäten (Budget, Zeitplan, maximale Bezuschussung, Dauer und wo Sie sich bewerben können – nationale Agenturen oder Exekutivagentur).
Vgl. Anhang I, Seite 16

Kontakt:


Für die SA3 ist die Exekutivagentur zuständig. Bewerber können ihre Vorschläge an diese Stelle richten. Informationen können sowohl bei der Exekutivagentur als auch bei Ihrer nationalen Agentur angefordt werden.
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Allgemeine E-Mail-Adresse: eacea-info@ec.europa.eu
Liste nationaler Agenturen http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/national_en.html#esp
Sowohl die nationalen Agenturen als auch die Exekutivagentur informieren Sie über die jeweiligen Programme.

Zusätzliche informationen:


BESCHLUSS Nr. 1720/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2006/l_327/l_32720061124en00450068.pdf

URL:
http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/structure/ict_en.html

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