EU programm: Europa für Bürgerinnen und Bürger
Beschreibung: Dieses Programm unterstützt eine große Bandbreite von Aktivitäten und Organisationen zur Förderung einer „aktiven europäischen Bürgerschaft“. Insbesondere will es Bürger/innen und zivilgesellschaftliche Organisationen in den europäischen Integrationsprozess einbeziehen. Das Programm trägt zu folgenden allgemeinen Zielen bei: - Bürger/innen die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation an einem immer engeren Zusammenwachsen eines demokratischen und weltoffenen Europas geben, das geeinigt und reich in seiner kulturellen Vielfalt ist, und damit die Entwicklung des Konzepts der Bürgerschaft der Europäischen Union fördert; - ein Verständnis für eine europäische Identität entwickeln, die auf gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und einer gemeinsamer Kultur aufbaut; - bei den Bürger/innen ein Verständnis für die gemeinsame Verantwortung für die Europäische Union fördern; - die Toleranz und das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen. Es unterstützt vier Arten von Aktionen: Aktion 1 – Aktive Bürger/innen für Europa Bürgerbeteiligung durch Aktivitäten im Bereich Städtepartnerschaften oder durch andere Arten von Bürgerprojekten. Aktion 2 – Aktive Zivilgesellschaft in Europa ist ausgerichtet auf zivilgesellschaftliche Organisationen, die entweder eine Strukturförderung auf Basis ihres europabezogenen Arbeitsprogramms oder eine Unterstützung für Projekte erhalten. Aktion 3 – Gemeinsam für Europa beinhaltet Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung, Studien und Informationsinstrumente. Aktion 4 – Aktive europäische Erinnerung: unterstützt Projekte zur Erhaltung von Stätten und Archiven im Zusammenhang mit Deportationen sowie zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus. Wer kann sich bewerben? Das Programm steht allen Akteuren und Akteurinnen offen, die eine aktive europäische Staatsbürgerschaft fördern, insbesondere lokalen Behörden und Organisationen, Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), Bürgergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Teilnahme am Programm steht folgenden Ländern offen: (a) den Mitgliedstaaten; (b) den EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind, gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens; (c) den Bewerberländern, für die eine Heranführungsstrategie besteht, entsprechend den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Gemeinschaftsprogrammen, die in den mit ihnen geschlossenen Rahmenabkommen festgelegt wurden; (d) den westlichen Balkanländern entsprechend den Modalitäten, die mit diesen Ländern gemäß den Rahmenabkommen über die allgemeinen Grundsätze für ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen zu vereinbaren sind. Unterstützung durch die EU: Dem Programm steht ein Gesamthaushalt von 215 Mio. Euro für sieben Jahre (2007-2013) zur Verfügung. Bei dem Beschluss über das Programm wurde die folgende Aufteilung der Gesamtmittel zwischen den einzelnen Aktionen festgelegt: Aktion 1: mindestens 45 % Aktion 2: ca. 31 % Aktion 3: ca. 31 % Aktion 4: ca. 4 % Relevanz für Gemeinschaften mit weniger verbreiteten Sprachen: Wie auf der Seite 3 des Beschlusses (Nr. 1904/2006/EG) nachzulesen ist, besteht eines der Programmziele darin, die Sprachenvielfalt zu fördern: Das Programm trägt zu folgenden (…) Zielen bei: (d) die Toleranz und das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen. Ein relevanter Punkt im Programmleitfaden 2007 ist: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/guide/features_en.htm „Kulturelle und sprachliche Vielfalt“ „Die Europäische Kommission hat sich dem Ziel verschrieben, die kulturelle und sprachliche Vielfalt durch verschiedene Initiativen und Programme zu fördern. Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ kann zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen, indem sie europäische Bürger verschiedener Nationalitäten und Sprachen einander näher bringt und ihnen Gelegenheit gibt, sich an gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Die Beteiligung an solchen Projekten soll den Bürgern die große Vielfalt an Sprachen und Kulturen in Europa bewusst machen. Diese Initiative soll das gegenseitige Verstehen und die Toleranz fördern und dadurch zur Entwicklung einer respektvollen, dynamischen und facettenreichen europäischen Identität beitragen. Die Projektträger sollten in ihrem Antrag beschreiben, wie sich ihr Projekt diesen Themen nähert.“ Detailinformationen können unter der jeweiligen Aktion nachgeschlagen werden.
Kontakt: Kontakt:
EACEA – Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur Abteilung P7 - Bürgerschaft BOUR 00/13 Avenue du Bourget 1 BE-1140 Brüssel Allgemeine Telefonnummer: +32 (0)2.299.11.11 Hot Line Städtepartnerschaften: +32 (0)2.295.26.85 (von 09:30 bis 12:30, von Dienstag bis Donnerstag) Fax: +32 (0) 2.296.23.89 E-Mail: eacea-p7@ec.europa.eu
Zusätzliche informationen:
BESCHLUSS Nr. 1904/2006/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013). Programmleitfaden 2007 http://eacea.ec.europa.eu/static/en/citizenship/guide2007.htm
URL: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_fr.htm


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